Art. 4 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt die KI-Kompetenz von Beschäftigten. Seit dem 27. Juli 2026 gilt er in neuer Fassung. Statt die KI-Kompetenz ihres Personals „nach besten Kräften sicherzustellen“, müssen Kliniken jetzt Maßnahmen ergreifen, um ihre Entwicklung zu unterstützen. Die Pflicht besteht also weiter, sie ist nur weicher formuliert.
Was heißt das für ein Krankenhaus, in dem Ärztinnen, Pflegekräfte und Verwaltung längst mit KI arbeiten? Dieser Beitrag zeigt, was sich geändert hat, was bleibt und wie Sie mit überschaubarem Aufwand vorgehen.
Der Omnibus schwächt Art. 4 ab und lässt die Pflicht bestehen
Die Änderung kommt aus der sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026. Sie ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat Art. 4 neu gefasst. Die ursprüngliche Fassung galt seit dem 2. Februar 2025.
Der entscheidende neue Satz steht am Ende von Absatz 1:
Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.
Neu ist außerdem Absatz 2: Die EU-Kommission veröffentlicht praktische Beispiele, wie Unternehmen die Pflicht erfüllen können. Kommission und Mitgliedstaaten sollen dabei vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterstützen.
Für Kliniken bleibt die Pflicht bestehen
Eine Klinik ist im Sinne der Verordnung Betreiberin, sobald ihr Personal KI-Systeme beruflich einsetzt. Das gilt für einen KI-Assistenten im Büroalltag genauso wie für eine Software, die Befunde vorsortiert. Für alle Betreiber gilt weiterhin: Sie ergreifen Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Personals.
Der Wortlaut sagt auch, worauf diese Maßnahmen achten sollen. Zu berücksichtigen sind die technischen Kenntnisse, die Erfahrung und die Ausbildung der Beschäftigten, der Kontext, in dem die KI eingesetzt wird, und die Personen, bei denen sie eingesetzt wird.
Für ein Krankenhaus ist dieser letzte Punkt zentral. Wer KI im Umfeld von Patientinnen und Patienten nutzt, braucht andere Kenntnisse als jemand, der in der Verwaltung ein Protokoll zusammenfassen lässt. Eine Basisschulung für alle deckt das allein nicht ab.
Drei Schritte, mit denen Sie KI-Kompetenz gezielt fördern
1. Erfassen, wo KI schon genutzt wird
Bevor Sie Schulungen planen, brauchen Sie einen Überblick: Welche KI-Systeme sind im Haus im Einsatz, wer nutzt sie und wofür? Dazu gehören auch Werkzeuge, die Mitarbeitende privat mitbringen. Ein KI-Assistent kann Abteilungsleitungen helfen, diese Übersicht zu erstellen.
Du unterstützt mich als Leitung der Abteilung [Name der Abteilung] in einer Klinik.
Ich möchte erfassen, welche KI-Werkzeuge in meinem Team genutzt werden.
Stelle mir nacheinander Fragen zu:
1. Welche Werkzeuge mit KI-Funktionen im Einsatz sind (auch private wie ChatGPT im Browser)
2. Wer sie nutzt (Berufsgruppe, ungefähre Anzahl)
3. Wofür sie genutzt werden und ob Patientendaten betroffen sein können
Fasse die Antworten danach so zusammen, dass ich erkenne, welche Gruppen welche Schulung brauchen.Wer das regelmäßig braucht, kann daraus einen Skill machen. Ein Skill ist eine gespeicherte Arbeitsanweisung, die ein KI-Assistent wie Claude bei Bedarf selbst lädt. Diesen hier können Sie kopieren oder als Datei herunterladen:
Hilft Abteilungsleitungen in Kliniken, die genutzten KI-Werkzeuge ihres Teams strukturiert zu erfassen, als Grundlage für Schulungen nach Art. 4 KI-Verordnung.
Inhalt anzeigen
--- name: ki-nutzung-erfassen description: Hilft Abteilungsleitungen in Kliniken, die genutzten KI-Werkzeuge ihres Teams strukturiert zu erfassen, als Grundlage für Schulungen nach Art. 4 KI-Verordnung. --- # KI-Nutzung erfassen Frage die Nutzerin oder den Nutzer nacheinander nach: 1. Name und Art der Abteilung 2. Werkzeugen mit KI-Funktionen, auch privat mitgebrachten 3. Nutzergruppen und ungefährer Anzahl je Werkzeug 4. Zweck der Nutzung und möglichem Patientenbezug Gib das Ergebnis als Tabelle aus: Werkzeug | Nutzergruppe | Zweck | Patientenbezug. Markiere Werkzeuge mit Patientenbezug und ohne Freigabe der IT als erstes Thema für die Schulung. Erfinde keine Werkzeuge und keine Zahlen.
2. Nach Rollen schulen statt mit der Gießkanne
Aus der Übersicht ergeben sich Gruppen mit ähnlichem Bedarf. In Kliniken sind das meist diese vier:
| Rolle | Typische Nutzung | Schwerpunkt der Schulung |
|---|---|---|
| Ärztlicher Dienst | Recherche, Arztbriefe, Befundtexte | Grenzen der Modelle, Prüfen von Ergebnissen, Datenschutz |
| Pflege | Dokumentation, Übergaben, Informationsmaterial | Sichere Werkzeuge, verständliche Patienteninformation |
| Verwaltung | Protokolle, E-Mails, Auswertungen | Produktive Abläufe, Vorlagen, Prompt-Grundlagen |
| Leitung und IT | Freigaben, Richtlinien, Beschaffung | Pflichten aus der KI-Verordnung, interne Regeln |
3. Festhalten, was Sie umgesetzt haben
Die Verordnung schreibt keine bestimmte Form der Dokumentation vor. Wer festhält, welche Maßnahme wann für welche Gruppe stattgefunden hat, kann im Zweifel zeigen, dass die Klinik ihrer Pflicht nachkommt. Dazu reichen eine Liste der Schulungen, die Teilnahmebescheinigungen und die interne KI-Richtlinie.
Was das für Ihre Schulungsplanung bedeutet
Die neue Fassung gibt Kliniken mehr Spielraum bei der Frage, wie sie KI-Kompetenz fördern. Sie nimmt ihnen aber nicht die Entscheidung ab, was ihre Beschäftigten im Alltag können müssen. Eine Schulung wirkt nachhaltiger, wenn die Teams dabei auch festhalten, wie sie KI in ihren eigenen Abläufen nutzen. In meinen Workshops entsteht deshalb neben der Anwenderschulung ein gemeinsames Teamwissen: Prozesse, Abläufe und Erfahrungen werden so dokumentiert, dass jede KI damit arbeiten kann. Für einen gemeinsamen Start aller Berufsgruppen eignet sich der KI-Einstieg für das ganze Team. Wie das in Krankenhäusern aussieht, lesen Sie auf der Seite KI-Schulungen für Kliniken.
Häufige Fragen zu Art. 4 nach dem Omnibus
Gilt Art. 4 der KI-Verordnung nach dem Omnibus noch für Kliniken?
Ja. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Eine Klinik ist Betreiberin, sobald ihr Personal KI-Systeme beruflich nutzt.
Müssen alle Mitarbeitenden ein bestimmtes Kompetenzniveau erreichen?
Nein. Seit dem 27. Juli 2026 stellt Art. 4 Abs. 1 ausdrücklich klar, dass Anbieter und Betreiber für keine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz garantieren müssen.
Reicht ein E-Learning für alle Beschäftigten?
Die Verordnung schreibt keine bestimmte Form vor. Sie verlangt aber, Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und den Einsatzkontext zu berücksichtigen. Für Rollen, die KI im direkten Patientenbezug nutzen, ist eine allgemeine Basisschulung allein in der Regel zu wenig.
Ab wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI in Kliniken?
Der Omnibus hat diese Fristen verschoben: für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für Systeme nach Anhang I, zu denen Medizinprodukte gehören, auf den 2. August 2028.

